Die Preise verstehen sich frei Haus zuzüglich Mehrwertsteuer, sofern keine Sondervereinbarungen getroffen worden.
Alle Rechnungen sind sofort nach Erhalt ohne Abzug zu zahlen. Eine andere Zahlungsweise bedarf besonderer Vereinbarung.
Fässer, Kohlensäureflaschen, Behälter, Paletten, Kisten, Mehrwegflaschen und sonstige Mehrwegverpackungen, mit Ausnahme aller Einweggebinde, werden dem Abnehmer nur leihweise bzw. als Sachdarlehen überlassen.
Für Fässer, Kohlensäureflaschen, Behälter, Paletten, Kisten, Mehrwegflaschen und sonstige Mehrweggebinde wird Pfandgeld nach den jeweils gültigen Sätzen erhoben. Es ist zugleich mit der Rechnung zu bezahlen. Der Abnehmer ist zur Rückgabe des Leergutes in ordnungsgemäßem Zustand verpflichtet, nicht zurückgegebenes Leergut ist zum Wiederbeschaffungspreis zu bezahlen. Das Pfand wird dabei angerechnet.
Mängelrügen müssen innerhalb von 14 Tagen seit der Lieferung geltend gemacht werden. Mit Ablauf dieser Frist verlöschen sämtliche Ansprüche des Abnehmers. Bei berechtigten Mängelrügen kann der Abnehmer Ersatz der Ware verlangen. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Begleichung des Kaufpreises sowie aller unserer sonstigen Forderungen unser Eigentum. Bei Zahlung durch Scheck, Banklastschrift oder Wechsel gilt die Zahlung erst mit dem Zeitpunkt der Gutschrift als bewirkt.
Im Zahlungsverzugsfalle sind wir berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt verkaufte Ware wieder in Besitz zu nehmen.
Der Abnehmer ist berechtigt, im Rahmen des regelmäßigen Geschäftsverkehrs ihm unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware an Dritte zu veräußern. Er tritt hiermit schon, jetzt alle aus einer Weiterveräußerung dieser Ware ihm zustehenden Forderungen gegen seine Abnehmer zur Sicherung unserer Ansprüche an uns ab.
Erfüllungsort und – soweit gesetzlich zulässig – ausschließlicher örtlicher und sachlicher Gerichtsstand ist Lebach.
Die Daten aus Rechnungen/Lieferscheinen werden zu statistischen Zwecken bei uns elektronisch gespeichert.